Navigation überspringen und sofort zu der Seite wechseln
Suchen

Allgemeine Bedingungen

Allgemeine Bedingungen Elektrotechnischer Einzelhandel (AVED)

Die Allgemeinen Bedingungen Elektrotechnischer Einzelhandel (nachstehend bezeichnet als "AVED"), anwendbar in Fällen, in denen ein Mitglied von UNETO-VNI (nachstehend bezeichnet als "Unternehmer") als Verkäufer von Elektronikartikeln für Verbraucher (nachstehend bezeichnet als "Produkt") auftritt.

Diese Allgemeinen Bedingungen wurden im August 1996 in Zusammenarbeit mit dem Verbraucherverband Consumentenbond im Rahmen der Koordinierungsgruppe 'Selbstregulierungsvereinbarungen' ('Zelfreguleringafspraken') des Sozial-Ökonomischen Rats erstellt und treten am 1. Januar 1997 in Kraft.

Inhaltsverzeichnis

I Allgemeine Bedingungen
Geltungsbereich, anwendbares Recht
Qualität
Eigentumsvorbehalt
Bezahlung
Fristen
Reklamationen
Kauf auf Probe
Nicht abgeholte Produkte
Preise
Inkasso
Höhere Gewalt
Schadenersatz
II Streitfälle
Schlichtungskommission
Behandlung von Streitfällen vor einem ordentlichen Gericht
III UNETO-Garantie

I Allgemeine Bedingungen

Geltungsbereich, anwendbares Recht
1 Für diese Allgemeinen Bedingungen gilt niederländisches Recht.
2 Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen; es sei denn, dass die AVED abweichende Bestimmungen enthalten.
3 Die AVED Bestimmungen gelten immer im vollen Umfang; es sei denn, Anderslautendes wurde schriftlich vereinbart. Die kursiv gedruckten Artikel gelten nicht, wenn es sich um einen Vertrag handelt, der zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher abgeschlossen wird. (Hierbei ist der Verbraucher ein Kunde, der nicht in beruflicher oder in gewerblicher Eigenschaft handelt.)

Qualität
4 Der Unternehmer ist verpflichtet, ein Produkt zu liefern, das dem Vertrag entspricht. Das Produkt entspricht dem Vertrag nicht, wenn es nicht die Eigenschaften besitzt, die der Kunde aufgrund des Vertrags erwarten kann. Wenn diese Erwartungen nicht erfüllt werden, hat der Verbraucher Anspruch auf die Reparatur bzw. auf den Austausch des Produkts.
5 Bei Produkten, die mit einer Werksgarantie geliefert werden, kann der Kunde sich mit einer Reklamation auch direkt an den Hersteller oder den Importeur wenden. Auf entsprechendes Verlangen kann der Unternehmer in einem solchen Fall zwischen dem Kunden und dem Hersteller bzw. Importeur vermitteln, z.B. dadurch, indem er das Produkt im Namen und auf Gefahr des Kunden an den Hersteller bzw. den Importeur sendet.

Eigentumsvorbehalt

6 Der Unternehmer bleibt Eigentümer des verkauften Produkts, solange der Kunde seine Zahlungspflichten nicht im vollen Umfang erfüllt hat; und zwar einschließlich dessen, was dieser gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Nichterfüllung seiner Pflichten schuldig ist.

Bezahlung

7 Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 8 hat der Kunde den Kaufpreis sofort und in bar bei der Lieferung zu bezahlen. Unter Barzahlung wird hier auch die Überweisung des geschuldeten Betrags zum Zeitpunkt der Lieferung auf ein vom Unternehmer benanntes Bank- oder Girokonto verstanden, Kreditkarte, EC-Karte oder die Übergabe von garantierten Überweisungsscheinen bzw. Bankschecks.
8 Die vom Kunden vorgenommenen Bezahlungen werden immer zuerst zur Abgeltung aller geschuldeten Kosten und Zinsen, und anschließend zur Begleichung der am längsten offenstehenden, fälligen Rechnungen verwendet; und dies auch dann, wenn der Kunde angegeben hat, dass diese Zahlung zur Begleichung einer späteren Rechnung dient.

Fristen

9 Bei nicht rechtzeitiger Lieferung muss der Kunde den Unternehmer schriftlich in Verzug setzen; es sei denn, es handelt sich um einen verbindlich zugesagten Liefertermin, der für die Erfüllung des Vertrags von entscheidender Bedeutung ist (so genannter 'fataler Termin').

Reklamationen

10 Reklamationen sind vorzugsweise schriftlich und mit Begründung beim Unternehmer einzureichen.
11 Bei sichtbaren Mängeln oder Fehlern ist die Reklamation unverzüglich nach der Lieferung vorzunehmen. In allen anderen Fällen muss die Reklamation vom Kunden innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Auffinden des Mangels oder des Fehlers vorgenommen werden, oder innerhalb einer Frist, in der dieser nach redlichem Ermessen den Mangel oder den Fehler hätte entdecken müssen.

Kauf auf Probe

12 Bei einem Kauf auf Probe geht die Gefahr an der Ware bei der Lieferung auf den Kunden über.

Nicht abgeholte Produkte

13 Wenn der Kunde nach drei aufeinander folgenden schriftlichen Aufforderungen des Unternehmers, dass er an der Auslieferung der Ware mitwirken muss – wobei die letzte dieser Aufforderungen per Einschreiben zu erfolgen hat – es weiterhin innerhalb einer Frist von einem Monat verabsäumt, das Produkt abzuholen oder in Empfang zu nehmen, ist der Unternehmer berechtigt, das Produkt (anderweitig) zu verkaufen, und den Erlös mit dem ihm geschuldeten Betrag zu verrechnen.

Preise

14 Wenn vor der Lieferung einer oder mehrere Kostenpreisfaktoren gestiegen sind, ist der Unternehmer berechtigt, die entstehenden zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen.

Inkasso

15 Wenn der Kunde in Verzug ist, und der Unternehmer zur Einforderung des ihm geschuldeten Betrags übergeht, gehen alle damit verbundenen Kosten zu Lasten des Kunden; es sei denn, der Unternehmer beschließt, diese Kosten pauschal mit 15% des zu fordernden Betrags anzusetzen. Die Säumnisgebühren sind an den gesetzlichen Zinssatz zuzüglich 2% gebunden.

Höhere Gewalt
16 Unter Höherer Gewalt wird Folgendes verstanden (einschließlich, und ohne auf die nachstehende Aufzählung beschränkt zu sein): Nichterfüllung der Pflichten eines oder mehrerer Zulieferer des Unternehmers, Transportschwierigkeiten, Brand, Streiks oder Arbeitsunterbrechungen, Import- oder Handelsverbote.

Schadevergoeding
17 Ein dem Kunden durch eine Nichterfüllung von Pflichten des Unternehmers entstandener Schaden wird bis maximal zur Höhe des Kaufpreises erstattet. Folgeschäden und Schäden wegen verspäteter Lieferung werden in keinem Fall vergütet. Die Anwendbarkeit von Artikel 7:21 BW (Bürgerliches Gesetzbuch der Niederlande: Die Bestimmungen in 7:21 regeln den Anspruch des Käufers bei einem Mangel oder Fehler auf Reparatur oder Austausch) wird hiermit ausgeschlossen. Der Anspruch auf Schadenersatz entfällt, wenn die Schadenersatzforderung nicht rechtzeitig schriftlich und mit Begründung eingereicht wird. Bei sichtbaren Mängeln oder Fehlern muss dies innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung erfolgen, und bei allen anderen Schäden innerhalb von 14 Tagen nach dem Entdecken des Mangels oder Fehlers. Für Schäden, die später als 12 Monate nach der Lieferung des verkauften Produkts entdeckt werden, wird kein Schadenersatz geleistet. Schäden, die infolge von – im Zusammenhang mit dem verkauften Produkt oder nicht – geleisteten (Reparatur-/Installations-) Arbeiten eingetreten sind, werden nicht erstattet, wenn diese später als drei Monate nach der Vornahme dieser Arbeiten entdeckt werden.
18 Der Unternehmer muss gegenüber dem Kunden nicht für Schäden aufkommen, die aufgrund von Höherer Gewalt entstanden sind.

II Streitfälle

Schlichtungskommission
19 Streitfälle zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer über das Zustandekommen oder die Ausführung des Vertrags, für den diese Allgemeinen Bedingungen gelten, können von den Parteien der Schlichtungskommission Geschillencommissie Elektro vorgelegt werden, die ein Urteil in Form einer bindenden Empfehlung gemäß der Satzung dieser Kommission fällt. Die Behandlung eines Streitfalls ist kostenpflichtig.
20 Ein Streitfall wird von der Kommission nur dann behandelt, wenn der Verbraucher zuerst seine Reklamation unter Einhaltung der in Artikel 11 bestimmten Fristen beim Unternehmer eingereicht hat. Der Verbraucher kann den Streitfall anschließend innerhalb einer Frist von drei Monaten bei der Schlichtungskommission schriftlich anhängig machen, und zwar unter Angabe des Namens und der Anschrift des Verbrauchers und des Unternehmers, und mit einer deutlichen Beschreibung des Streitgegenstands und der Forderung. Wenn der Verbraucher den Streitfall durch die Kommission entscheiden lassen will, ist der Unternehmer an diese Entscheidung gebunden.
21 Wenn der Unternehmer einen Streitfall anhängig machen will, muss er zuerst den Verbraucher schriftlich dazu auffordern, sich innerhalb einer Frist von fünf Wochen zu äußern, ob er den Streitfall von der Schiedskommission oder vor einem ordentlichen Gericht entscheiden lassen will. Der Unternehmer muss dabei ankündigen, dass er nach dem Verstreichen der vorgenannten Frist selbst die Entscheidung treffen kann, den Streitfall einem ordentlichen Gericht zur Entscheidung vorzulegen.

Behandlung von Streitfällen vor einem ordentlichen Gericht
22 Alle anderen Streitfälle werden, abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen für die Zuständigkeit von Zivilgerichten, wenn das Gericht zuständig ist, vom entsprechenden Gericht am Geschäftssitz oder im Gerichtsbezirk des Unternehmers behandelt und entschieden. Der Unternehmer bleibt aber berechtigt, den Kunden bei einem Gericht vorzuladen, das aufgrund des Gesetzes oder aufgrund eines einschlägigen internationalen Vertrags zuständig ist.
23 Der Verbraucher hat das Recht, innerhalb einer Frist von fünf Wochen, nachdem sich der Unternehmer auf den vorstehenden Artikel berufen hat, sich für die Schlichtung des Streitfalls durch ein aufgrund des Gesetzes oder aufgrund eines einschlägigen internationalen Vertrags zuständiges Gericht zu entscheiden.

III UNETO-Garantie

24 Die Einrichtung für die Klärung von Streitfällen bei UNETO (Stichting Geschillenregelingen) verbürgt sich gegenüber dem Verbraucher für die Einhaltung der in Artikel 19 benannten bindenden Empfehlung; und dies auch dann, wenn der Unternehmer seine Möglichkeit genutzt hat, die bindende Empfehlung innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Datum derselben einem ordentlichen Gericht zur Prüfung vorzulegen. Für diese Garantie gilt ein Höchstbetrag von EUR 2.269,-- pro bindende Empfehlung. Diese Garantie erstreckt sich in keinem Fall auf Folgeschäden.

Hinterlegt beim Bezirksgericht in 's-Gravenhage am 4. Oktober 1996 unter der Nummer 114/1996.

Uneto 1996-628

UNETO-VNI ist die Unternehmerorganisation für die Installationsbranche und den technischen Einzelhandel.